Im Umkreis von 30 km von Ratingen

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Mo-Di & Do-Fr von 09.00-13.00 & 14.30-19.00 Uhr, Mi von 16.30-19.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen IN BEWEGUNG Physiotherapie für Hunde – Cettina Palazzone (nachfolgend Therapeutin genannt) als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Geltungsbereich

Mit dem Zustandekomen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Tierhalter die AGB. Ergänzend dazu erkennt er die Preisliste in der jeweils gültigen Form verbindlich an.

§ 3 Zustandekommen des Behandlungsvertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin, die Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung und Therapie wendet.
Die Therapeutin ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn die Behandlung sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 4 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Vertragsgegenstand ist die physiotherapeutische Behandlung des im Eigentum des Tierhalters stehenden Tieres.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/dem Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierphysiotherapie zur Beratung und Behandlung des Patienten anwendet.
Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu ebringenden Leistung entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.

§ 5 Termine

Termine die persönlich, telefonisch oder schriftlich (z. B. Post, E-Mail, WhatsApp, etc.) bestätigt wurden, gelten als verbindlich vereinbart.
Sollte der Tierhalter einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so hat er diesen mindestens 24 Stunden vorher Für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden dem Tierhalter 25,00 € in Rechnung gestellt.
Kommt es bei Hausbesuchen aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen, wird die Therapeutin den Tierhalter unverzüglich über die Verzögerung informieren.

§ 6 Mitwirkung des Tierhalters

Vor Beginn und während der laufenden Behandlung hat der Tierhalter die Therapeutin ausführlich und vollständig über den Gesundheitszustand seines Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, verabreichte Medikamente, etc. vollumfänglich zu informieren.

Nur mit vollständigen Informationen kann die Therapeutin das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln und eventuelle Kontraindikationen beachten.

§7 Garantieausschluss

Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
Ein bestimmter Erfolg wird von der Therapeutin weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

§ 8 Honorierung des Therapeuten

Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Therapeutin und dem Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag sofort fällig und vom Tierhalter in bar an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor dem Behandlungsbeginn vereinbart werden.
Zahlt der Tierhalter das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch verschickt, kann sie vom Tierhalter eine Mahngebühr verlangen.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gestellten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten.
Während des Verzugs ist die Therapeutin nicht verpflichtet, weitere Behandlungen zu erbringen.

§9 Haftung

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin oder an den Praxisgeräten durch ihn oder seinem Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Tierhalter hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Therapeutin haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden.
Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Gerichtsstand ist Ratingen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ungültig oder unwirksam werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrags bzw. der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(Stand: 02/2022)